1.Teilnahmeberechtigte

Das Designcamp der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (nachfolgend „HfG Karlsruhe“ genannt)  richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 16-19 Jahren.

2. Anmeldung

2.1 Für das Designcamp der HfG Karlsruhe stehen ca. 200 Plätze zur Verfügung, die im Losverfahren vergeben werden. Die Anmeldung zum Auswahlverfahren erfolgt über das Internet. Durch Absenden des Anmeldeformulars auf der Internetseite der HfG Karlsruhe bekundet der Anmelder sein Interesse an einer Teilnahme. Anmeldeschluss ist der 1. Mai 2011. Die Anmeldung zum Auswahlverfahren begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.

2.2 Nach Anmeldeschluss erhalten die durch das Los bestimmten Einreicher einer form- und fristgerecht eingegangenen Anmeldung ein Teilnahmeformular per Post. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Teilnahmeformulars meldet sich der Teilnahmeberechtigte verbindlich zum Designcamp an. Die Rücksendung hat bis zu dem auf dem Teilnahmeformular angegebenen Datum zu erfolgen, andernfalls ist die HfG Karlsruhe berechtigt, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben. Hat der Teilnahmeberechtigte das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss das Formular von seinem gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten) unterzeichnet werden.

3. Teilnahmegebühr

3.1    Die Teilnahmegebühr beträgt 50,00 EUR. Mit der Teilnahmegebühr werden nur die Teilnahme an den Workshops sowie die Materialkosten abgedeckt. Alle weiteren Kosten, wie insbesondere Kosten für An-reise, Unterkunft und Verpflegung, sind von den Teilnehmern zu tragen.

3.2 Die Teilnahmegebühr ist im Voraus durch Überweisung auf das im Anmeldeformular genannte Konto zu entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgemäß, ist die HfG Karlsruhe berechtigt, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben.

4. Anreise, Unterkunft und Verpflegung; Erreichbarkeit der Teilnehmer

4.1 Für Anreise und Unterkunft hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Die HfG Karlsruhe übernimmt keine Reiseleistungen. Es besteht die Gelegenheit, in Jugendherbergen zu übernachten. Darüber hinaus vermittelt die HfG Karlsruhe begrenzt Übernachtungsmöglichkeiten bei ihren Studenten. Ein Anspruch auf einen Übernachtungsplatz wird hierdurch nicht begründet.

4.2 Während der Dauer des Designcamps hat jeder Teilnehmer für seine Verpflegung selbst zu sorgen. Auf dem Gelände der HfG Karlsruhe können sich die Teilnehmer während der Öffnungszeiten in der ZKM-Cafeteria verpflegen.

4.3 Die Teilnehmer haben der HfG Karlsruhe spätestens zu Beginn des Designcamps mitzuteilen, wo sie übernachten und wie sie für die Dauer des Designcamps telefonisch zu erreichen sind.

5. Aufsicht und Ansprechpartner

5.1 Jedem minderjährigen Teilnehmer wird ein Student als Aufsichtsperson und Ansprechpartner zugeteilt. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Die Aufsichtspflicht ist auf das Gelände der HfG Karlsruhe beschränkt. Die Aufsicht besteht für die Dauer der Workshops von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Vor und nach dieser Zeit erfolgt keine Beaufsichtigung. Bei etwaigen Problemen können sich die minderjährigen Teilnehmer aber auch außerhalb der Workshop-Zeiten an die Ansprechpartner werden und sie anrufen.

5.2 Während der Workshops dürfen minderjährige Teilnehmer das Gelände der HfG Karlsruhe nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters verlassen. Eine entsprechende Zustimmung ist schriftlich nachzuweisen. Das Verlassen des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Rechteübertragung

Mit der Teilnahme überträgt der Teilnehmer der HfG Karlsruhe an dem vom Teilnehmer geschaffenen Werken (nachfolgend „Arbeiten“ genannt) das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Arbeiten zu dem Zweck, über das Designcamp zu berichten sowie für zukünftige, vergleichbare Veranstaltungen der HfG Karlsruhe zu werben, zu nutzen, zu verwerten und zu archivieren. Dies schließt insbesondere das Recht ein, die Arbeiten zu vervielfältigen, zu verbreiten, in eine Datenbank einzustellen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Ausübung des Rechts auf Namensnennung des Teilnehmers erfolgt in Übereinstimmung mit der betrieblichen Praxis und der Branchenübung; die Namensnennung kann unterbleiben, wenn dies branchenüblich ist.

7. Absage durch den Teilnehmer

Eine Absage der Teilnahme ist bis zu einer Woche vor Beginn des Designcamps möglich. Die Absage hat schriftlich oder per E-Mail info(ät)oh-camp.de zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der HfG Karlsruhe. Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt, werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren nicht erstattet.

8. Absage durch die HfG Karlsruhe

Die HfG Karlsruhe behält sich das Recht vor, das Designcamp auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren erstattet.        

9. Haftung

9.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber der HfG Karlsruhe als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9.2 Dies gilt ferner nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Ei-genschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

9.3 In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet die HfG Karlsruhe nicht, wenn und soweit der betreffende Schaden unvorhersehbar und atypisch ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.